Anwaltskanzlei Ernst Streicher


Direkt zum Seiteninhalt

Verkehrsrecht


Bei einem Verkehrsunfall ist man geschockt. Die gegnerische Versicherung bietet Ihnen womöglich an, die gesamte Unfall-abwicklung zu managen. Als Geschädigter werden Sie noch an der Unfallstelle gewissermaßen "abgefangen", um möglichst zu verhin-dern, dass Sie sich rechtskundig beraten lassen.

Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Nicht umsonst gewährt die höchstrichterliche Rechtsprechung einem Geschädigten die Möglich-keit, auch bei einem unverschuldeten Unfall sich rechtskundigen Beistand zu holen, um die "Waffengleichheit" mit der Versicherung herzustellen. Die gesamten Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen. Überlassen Sie uns die komplette Schadens-abwicklung.

Im Rahmen der Schadensregulierung ist neben der Schuldfrage auch die Schadenshöhe ein Streitpunkt. Ein Versicherungssachverständiger wird im Gegensatz zu einem unabhängigen Sachverständigen bei einem Totalschaden den Zeitwert Ihres Fahrzeugs so niedrig und den Restwert so hoch wie möglich schätzen. Geben Sie lieber von vorn herein die Unfallbearbeitung in unsere fachkundigen Hände, um Nachteile zu vermeiden.

Haben Sie einen Anhörungsbogen wegen zu schnellen Fahrens erhalten? Machen Sie der Behörde gegenüber ohne Rücksprache mit uns keine Angaben! Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht. Dies kann Ihnen auch dann passieren, wenn gegen Sie schon einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und Sie innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell fuhren.

Quelle: www.pixelio.de


Unfälle mit Personenschaden werden in der Regel der Staatsan-waltschaft vorgelegt.

Es droht Anklageerhebung wegen fahrlässiger Körperverletzung, insbesondere, wenn etwa Kinder, ältere Menschen oder Radfahrer verletzt wurden. Auch in diesen Fällen kann neben der Strafe noch ein Fahrverbot oder gar eine Verurteilung wegen Straßenverkehrs-gefährdung samt Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Es ist daher dringend anzuraten, sich sofort rechtlichen Beistand zu sichern.


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü